Rechtsberatung

Als Vereinsmitglied genießen Sie automatisch Rechtsschutz in Angelegenheiten im Sozialrecht, die Blindheit oder Sehbehinderung betreffen.
Sie erhalten Unterstützung durch erfahrene Jurist*innen, z. B. wenn Sie Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Hilfsmitteln haben, wenn die Krankenkasse Ihre Anträge ablehnt oder wenn Sie in einen Rechtsstreit geraten, der mit Ihrer Einschränkung zusammenhängt. Sie erhalten Hilfe beim Formulieren von Anträgen und Widersprüchen. In sozial- oder verwaltungsrechtlichen Fragen werden Sie, wenn Sie das möchten, auch vor Gericht vertreten.

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Gebühren für Rechtsvertretungen
Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Rechtsberatung ab 01.01.2023 nicht mehr vollständig kostenfrei. Die Gebührentatbestände sind in die DBSV-Satzung unter § 2a aufgenommen worden.
Wie bisher entstehen keine Kosten, wenn man lediglich eine Beratung in Anspruch nehmen möchte. 

Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg e. V.