Straßenansicht Bonn Martinsplatz mit "bemützten" Pollern in rot-weiß

Aktuelles

Stand: 13.11.2024

Veranstaltungen  –  ständige Termine  –  Sportangebote –  Rückblick

… aus dem Verein

Umsteigehilfe am Bonner Busbahnhof und den unterirdischen U-Bahngleisen

Die Abteilung Service und Kontrolle der Stadtwerke Bonn bietet Hilfe beim Umsteigen am Bonner Hauptbahnhof an. Wer z.B. auf dem Busbahnhof Hilfe beim Umsteigen benötigt, oder von der U-Bahn in den Bus wechseln muss, kann sich im Vorfeld melden, möglichst am Vortag, und die entsprechenden Mitarbeitenden der Stadtwerke versuchen, behilflich zu sein.
Anfragen bitte an Ingo Dalmus, Tel.: 0228 7114639. Eventuell läuft dort ein Anrufbeantworter, man wird aber schnell zurückgerufen.
Ein Hinweis noch: Es handelt sich hier um ein freundliches Angebot der Service-Kräfte selbst und nicht um eine offizielle Dienstleistung.

Neues vom Techniktreff

Ab Sommer 2024 wird der Techniktreff seinen Turnus ändern. Wir treffen uns alle drei Monate, um Hilfsmittel vorzustellen und neue technische Entwicklungen zu diskutieren. Auch in Zukunft sind wir bestrebt, die Treffen mit Hilfsmittelvor-führungen aus erster Hand zu bereichern, sei es durch eingeladene Hersteller oder Vereinsmitglieder, die etwas neues Interessantes zu zeigen haben. Termine werden frühzeitig per Mail oder WhatsApp bekanntgegeben. Natürlich können Sie auch gern im Vereinsbüro nachfragen. Wer eine Idee hat oder Interesse an einem bestimmten technischen Thema, kann sich ebenfalls gerne im Vereinsbüro melden. Auch hier gilt: Die Selbsthilfe lebt von den Ideen ihrer Mitglieder.
An dieser Stelle noch einmal ein herzlicher Dank an Robbi Landsberg, der den Techniktreff über Jahrzehnte organisiert hat.

Austausch über die Nutzung der Brailleschrift

Wer ist interessiert an einem Austausch über die Nutzung der Brailleschrift? Mit dieser Frage greifen wir eine Anregung eines Vereinsmitglieds auf.
Das Treffen findet unregelmäßig im Vereinsbüro statt. Bisher sind wir eine kleine Gruppe, die sich gerne um weitere Interessierte erweitern möchte.
Es ist kein Braillekurs, vielmehr sollen die verschiedenen Aspekte und Möglichkeiten der Brailleschrift, herkömmlich auf Papier sowie digital, Braillezeile, PC und Smartphone, Lesen und Schreiben, gemeinsam ausgetauscht und Tipps weitergegeben werden. Die Teilnehmer sollten Braille-Kenntnisse haben, z. B. Grundkenntnisse der Vollschrift. Wer also an einem solchen Austausch interessiert ist, meldet sich bitte im Vereinsbüro.

Gymnastikangebot im Verein

Wir suchen sportlich interessierte Menschen, die sich mit Gymnastik ein wenig fit halten möchten. Jeden Dienstag von 18:00 bis 19:30 Uhr finden sich sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder des Vereins in der Sporthalle des Helmholz-Gymnasiums (Duisdorf) ein, um an einem abwechslungsreichen Gymnastikprogramm teilzunehmen. 
Wenn Sie für die Stärkung Ihrer Gesundheit aktiv werden möchten seien Sie dabei!
Die Gymnastikeinheit wird von einem erfahrenen Rehatrainer angeleitet und beinhaltet:
Dehn- und Streckübungen, Gymnastik auf der Matte, Umgang mit Geräten wie Hanteln, Terrabändern und Klingelbällen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte im Vereinsbüro .

E-Scooter – ein Ärgernis und häufig gefährlich! Was tun bei einem Unfall?

Traurig aber wahr, immer wieder erreichen uns Nachrichten zu dem Thema E-Scooter-Unfall. Blinde und sehbehinderte Menschen sind besonders betroffen. Die Haftungssituation ist vom Einzelfall abhängig und meist hochproblematisch.

Damit es erst garnicht zum Unfall kommt sollten Sie das örtliche Ordnungsamt (für Bonn unter 0228-77 33 33) über Roller, die eine Gefahr durch den Abstellort darstellen informieren.

Für den Fall eines Unfalls hat die Rechtsberatungsgesellschaft des DBSV im Rahmen der Woche des Sehens 2021 Tipps zusammengestellt, die Hilfestellung geben auf was jeder (auch nicht Sehbehinterte) achten sollte:
10 Tipps für das richtige Verhalten bei einem Unfall mit E-Scooter (Link öffnet in separatem Fenster).

Nachrichten

Mit Verbandsklagen gegen Barrieren

Auszug aus der DBSV Fachtagung zu Verbandsklagen:
Viele Barrieren, die Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten Teilhabe im Alltag hindern, dürfte es mit Blick auf die bestehenden rechtlichen
Vorgaben eigentlich gar nicht geben. Deshalb können die Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht klagen,
wenn Betroffene durch Barrieren benachteiligt werden.
„Im Behindertenrecht steckt das Instrument ,Verbandsklage‘ allerdings noch in den Kinderschuhen“, sagt Christiane Möller, Justiziarin des DBSV. „Deshalb haben wir uns seit 2017 mit zwei behinderungsübergreifend angelegten Projekten auf den Weg gemacht, die Möglichkeiten des verbandlichen Rechtsschutzes systematisch zu nutzen.“
Die 60 Teilnehmenden der Fachtagung erhielten Einblicke in die Aktivitäten des laufenden Projekts „Barrierefreiheit durchsetzen, Diskriminierung ahnden“ und tauschten sich über Erfahrungen mit der Nutzung von Verbandsklagen im Behindertenrecht aus. Drei Vorträge aus der Wissenschaft zur Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes, zu unterschiedlichen Ansätzen des kollektiven Rechtsschutzes in Europa und zu den Erfahrungen aus dem Verbraucherrecht vervollständigten das Angebot der Fachtagung.
„Leider ist bei vielen öffentlichen Stellen und Gerichten noch nicht angekommen, dass Barrierefreiheit ein Menschenrecht ist“, sagt Dr. Michael Richter von der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm), der die Verbandsklageprojekte des DBSV juristisch leitet. „Erschwerend kommt für die Verbände hinzu, dass sie nur begrenzte Ressourcen haben und die Kosten von Verbandsklagen oft schlecht kalkulierbar sind, so dass manche notwendige Klage erst gar nicht zustande kommt. Vor diesem Hintergrund war diese Fachtagung ein ganz wichtiger Impuls, mit dem wir unser Netzwerk von Experten und Expertinnen, die mit Verbandsklagen für Barrierefreiheit kämpfen, weiter ausbauen.“
Christiane Möller weist auf einen weiteren wichtigen Aspekt hin: „Parallel zu den laufenden Verbandsklagen müssen wir den Gesetzgeber drängen, dieses Werkzeug mit mehr Wirkung auszustatten. Beispielsweise kann man derzeit mit der Verbandsklage in aller Regel eine Barriere nur feststellen, aber nicht beseitigen lassen.“
Weitere Infos unter: www.dbsv.org

Fahrkartenverkauf in Zügen der Deutschen Bahn – im Fernverkehr per Rechnung

Seit dem 1. Januar 2022 ist es generell nicht mehr möglich, Tickets bei den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern im Fernverkehr der Deutschen Bahn zu kaufen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, noch bis 10 Minuten nach Abfahrt des Zuges ein Ticket über DB Navigator oder bahn.de zu buchen.
Bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ist es auch weiterhin möglich eine Fahrkarte (Flexpreis) in den Zügen des Fernverkehrs beim Personal zu erwerben.  Der Flexpreis ist der Vollpreis ohne Aufschlag, jedoch unter Berücksichtigung etwaiger Ermäßigungen, wie z. B. Bahncard Rabatt. Ausdrücklich gilt auch weiterhin, dass der sog. „Bordzuschlag“ nicht zu zahlen ist. Es bleibt dabei, das Zugpersonal gleich beim Einsteigen in den Zug darüber zu informieren, dass noch eine Fahrkarte benötigt wird.

Seit dem 14.11.2022 wurde der Verkauf einer Fahrkarte im Zug auf „Verkauf auf Rechnung“ umgestellt. Eine Bezahlung direkt im Zug ist somit nicht mehr möglich, sondern nur noch im Nachgang. Hierfür wird zusätzlich zur Fahrkarte eine Rechnung in Papierform ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung zu zahlen. Die Zahlung kann per Überweisung, Klarna bzw. Paypal (über Webseite) und in den DB-Reisezentren erfolgen.
Ein entsprechender Hinweis hierzu sowie zu den Bankdaten findet sich auf der ausgegebenen Rechnung und unter der Internetseite
www.bahn.de/barrierefrei. Die Mitarbeitenden der  Mobilitätsservice-Zentrale sowie in den DB-Reisezentren stehen ebenfalls für Fragen zum neuen Verfahren zur Verfügung.

Gebühren für Rechtsvertretungen (rbm) im Sozialrecht

Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm) ab 01.01.2023 verpflichtet auch für Mitglieder bei Unterliegen Gebühren in Rechnung zu stellen.
Die Gebührentatbestände sind in die DBSV-Satzung mit Gültigkeit ab 01.01.2023 unter § 2a aufgenommen worden. 
Die bei der rbm geltenden Gebühren liegen deutlich unter den üblichen Gebührensätzen von Rechtsanwälten. Die konkreten Gebühren erfragen Sie direkt bei rbm  zu den Sprechzeiten siehe Homepage: www.rbm-rechtsberatung.de
Wie bisher entstehen bei einer Beratung keine Kosten.

Änderungen im Sozialrecht zur Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)

Zum 01.01.2023 treten für das SGB XII Veränderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen in Kraft. Das betrifft u. a. die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII, aber auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
Die einzelnen Änderungen können unter folgendem Link des Bundesministerium für Soziales nachgelesen werden:

Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg e. V.