Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleich was ist das?

Sehbehinderung und Blindheit bringen es mit sich, dass das Leben teurer wird. Hilfsmittel müssen gekauft werden, persönliche Assistenzleistungen bezahlt werden, außerdem sind oft Begleitpersonen notwendig, um die teilhabe am Leben aufrechtzuerhalten.

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis dokumentiert die bestätigte Einschränkung. Sie erhalten z. B.

  • steuerliche Freibeträge bei Einkommenssteuer und Kfz-Steuer,
  • ermäßigten Eintritt bei Museen (freiwillige Leistung des Betreibers),
  • die Möglichkeit, bei Veranstaltungen eine kostenlose Begleitperson mitzunehmen (freiwillige Leistung des Veranstalters),
  • abhängig von Merkzeichen Rundfunkbeitragsvergünstigung, freie Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Verkehr.

Zusätzlich können weitere Erleichterungen beantragt werden wie Parkberechtigungen als Anwohner, für Behindertenparkplätze oder die vergünstigte oder kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (Wertmarke).

Antrag stellen

Für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) ist die für Ihren Wohnort zuständige Stadt/Kreis relevant.
Antrag für Bonn bei der Stadt Bonn

Antrag beim Rhein-Sieg Kreis

Antragsstelle beim Kreis Euskirchen

Blindengeld/Sehbehindertenhilfe

Wer rechtlich als blind gilt bzw. das Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis hat, kann Blindengeld beantragen. Den Antrag und die weiteren Formulare finden Sie auf den Seiten des LVR.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die im SGB IX geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern.  Leistungen der Eingliederungshilfe können abhängig von Einkommen und Vermögen auch mit einer Zuzahlung der Antragstellenden Person erfolgen.

Was könnte über die Eingliederungshilfe bei Menschen mit Sehbehinderung unterstütz werden? 

Die Leistungen werden unterteilt in Leistungen der sozialen Teilhabe, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Teilhabe an Bildung. Beispiele, die für Menschen mit Sehbehinderung häufig angeführt werden sind:

  • Hilfen zur Teilhabe an Bildung insb. im Rahmen der Schulpflicht
  • Assistenz im Ehrenamt
  • Erhalt und Erwerb von lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Hilfsmittel (die nicht über die Krankenkasse finanziert werden)
  • Herstellung Mobilität

Pflegegrad

Grundsätzlich besteht bei größeren Einschränkungen auch in Kombination von mehreren Erkrankungen die Möglichkeit einen Pflegegrad zu beantragen. Die Beantragung erfolgt bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Ab einem Pflegegrad 2 wird falls vorhanden der Betrag des Blindengelds gekürzt.

Wir beraten Sie, was in ihrem persönlichen Fall beantragt werden kann und sollte!

Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg e. V.